Häufig gestellte Fragen
FAQ
Hier findest du von Schüler*innen, Eltern und Interessierten häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten.
Einsendeschluss für Anmeldungen für das folgende Semester sind der 15. Juni und der 15. Dezember. Anmeldungen erfolgen mittels des vorgesehenen Formulars. Für das Angebot Musikgarten werden auch Anmeldungen im laufenden Semester berücksichtigt (vorausgesetzt es hat noch genügend Platz).
Wie melde ich mich bzw. mein Kind für den Unterricht an?
Abmeldungen vom Unterricht haben immer schriftlich oder per Mail an das Sekretariat zu erfolgen. Eine Abmeldung ausschliesslich bei der betreffenden Lehrperson ist nicht verbindlich. Auch bei Abmeldungen gelten die gleichen Fristen wie bei den Anmeldungen (Terminfrist).
Wie melde ich mich bzw. mein Kind für den Unterricht ab?
Um in die Welt der Musik und Instrumente hineinschnuppern zu können, gibt es ab sofort, ergänzend zum ordentlichen Unterricht, die Möglichkeit Abonnemente zu erwerben. Es gibt verschiedene Abonnemente mit unterschiedlicher Anzahl an Lektionen. Nach Erwerb eines Abonnements bei unserem Sekretariat können die Lektionen nach Vereinbarung innerhalb der Laufzeit eingelöst werden. Du möchtest mehr zu unserem neuen Angebot erfahren? Unser Sekretariat gibt dir gerne Auskunft und steht mit Rat und Tat zur Seite. Hier geht es zum Kontaktformular.
Bevor ich mich oder mein Kind für den Unterricht anmelde: Gibt es eine Schnuppermöglichkeit?
Bevor mit dem Unterricht gestartet wird, führt unsere Schulleitung standardmässig ein Eintrittsgespräch durch. Dabei orientieren wir uns an den Wünschen und Fähigkeiten der Schüler*innen und stellen damit sicher, dass die Schülerin bzw. der Schüler für den Unterricht geeignet ist.
Wie wird sichergestellt, dass ich bzw. mein Kind für den angedachten Musikunterricht geeignet ist?
Unsere Lehrpersonen erstellen die Stundenpläne jeweils in der ersten Schulwoche im August. Diese Woche gilt allgemein als Organisationwoche und es findet noch kein Unterricht statt. Mehr Informationen zu unserer Stundenplaneinteilung findest du im dazugehörigen Merkblatt.
Wie und wann werden die Stundenpläne erstellt?
Grundsätzlich besteht ein Semester aus 18 Unterrichtswochen. Unsere Lehrpersonen organisieren die Unterrichtswochen selbst, richten sich dabei jedoch nach den Ferienordnungen der entsprechenden Volksschulen der Unterrichtsorte. Ist zum Beispiel der Unterrichtsort in Laupen, so richten sich die Ferien an denjenigen der Volksschule Laupen. Mehr dazu in unserem Schulreglement unter Art. 6.
Wie regelt die Musikschule Laupen die Ferien bzw. unterrichtsfreien Zeiten der verschiedenen Schulstandorten?
Unsere Lehrpersonen sind ausser im Krankheitsfall dazu verpflichtet, die von ihnen abgesagten Lektionen nachzuholen. Hingegen werden Lektionen, die von Schüler*innen abgesagt werden, nicht nachgeholt. Ebenfalls nicht nachgeholt werden Lektionen, die aufgrund von staatlich anerkannten Feiertagen oder infolge stattfindenden Schulanlässen ausfallen.
Was passiert bei einem Unterrichtsausfall?
Zu Informationszwecken publizieren wir ca. vier Mal pro Jahr unser «Bulletin». Dabei handelt es sich um das offizielle Mitteilungsblatt der Regionalen Musikschule Laupen. Hier findest du unsere aktuellen Publikationen.